Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG: DF Deutsche Forfait AG – Kein ausreichendes Quorum bei Gläubigerabstimmung

  • Erforderliches Mindestquorum von 50 % nicht erreicht; Teilnahme von 39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals
  • Zweite Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung voraussichtlich Mitte Februar 2015

Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE0005488795) gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) das erforderliche Quorum von mindestens 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Insgesamt nahmen an der Abstimmung vom 20. Januar 2015 (0:00 Uhr) bis 22. Januar 2015 (24:00 Uhr) Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 11,76 Mio. vertreten. Das entspricht 39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals, wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist, auch wenn 98,3 % des teilnehmenden Anleihevolumens dem Restrukturierungskonzept zugestimmt haben. Die Gesellschaft wird für Mitte Februar zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung einladen. Die Einladung wird kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht.