Corporate Governance

Corporate Governance bedeutet verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
Das Ziel ist es, Transparenz für die rechtlichen und unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen der Führung börsennotierter Unternehmen zu schaffen und das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit in der Leitung und Überwachung dieser Unternehmen zu fördern.
Entsprechenserklärung Entsprechenserklärung März 2020
Entsprechenserklärung April 2019
Entsprechenserklärung März 2018
Entsprechenserklärung Mai 2017
Entsprechenserklärung November 2016
Entsprechenserklärung April 2016
Entsprechenserklärung 2015
Entsprechenserklärung 2014
Entsprechenserklärung 2013
Entsprechenserklärung 2012
Entsprechenserklärung 2011
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Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Berichte Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2019
Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2018
Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2017
Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2016 II
Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2016 I
Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2015
Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2018
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Erklärung zur Unternehmensführung – Corporate Governance Bericht 2015
Director’s Dealings Eine Übersicht über die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte (Director’s Dealings) der DF Deutsche Forfait AG finden Sie hier:
DGAP-Datenbank
Eine Übersicht über die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte (Director’s Dealings) der DF Deutsche Forfait AG finden Sie hier:
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Stimmrechtsmitteilungen Natürliche und juristische Personen sind nach § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der BaFin gemäß deren geltenden Vorgaben in elektronischer Form sowie der DF Deutsche Forfait AG als börsennotierter Gesellschaft unverzüglich die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese einen der Schwellenwerte (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %) erreichen beziehungsweise ihn über- oder unterschreiten.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß WpHG verpflichtet sind, der DF Deutsche Forfait AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, diese an folgende Anschrift zu richten:
DF Deutsche Forfait GmbH
Compliance + Investor Relations
Kattenbug 18-24
50667 Köln
Fax: +49 221 97376-60
Eine Übersicht über die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte (Stimmrechtsmitteilungen) der DF Deutsche Forfait AG finden Sie hier:
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Natürliche und juristische Personen sind nach § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der BaFin gemäß deren geltenden Vorgaben in elektronischer Form sowie der DF Deutsche Forfait AG als börsennotierter Gesellschaft unverzüglich die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese einen der Schwellenwerte (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %) erreichen beziehungsweise ihn über- oder unterschreiten.
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BaFin Befreiungsbescheid Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der DF Deutsche Forfait AG
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Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der DF Deutsche Forfait AG