- 30Sep2015
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Ad hoc-Meldung gem. § 15 WpHG: DF Deutsche Forfait AG – Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Köln hat den Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) heute informiert, dass dem Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben wurde. Das Schutzschirmverfahren gewährt der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann
- 30 Sep, 2015
- IR.on
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