Weitere Ausschüttung durch die Treuhänderin an Gläubiger der DF AG am 6. Dezember 2018

Die Treuhänderin hat heute eine weitere Ausschüttung gemäß Insolvenzplan an Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG („DF AG“), darunter auch die Anleihegläubiger, vorgenommen. Dabei handelt es sich um die IV. Ausschüttung, die der insolvenzrechtlichen Quote in Höhe von 2,4589 % auf den Nominalbetrag der Anleihe entspricht. Gleichzeitig wurde der anteilige Zinsbetrag auf die angemeldeten Zinsansprüche ausgeschüttet.

Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt gemäß Insolvenzplan der DF AG ausschließlich im Wege der Ausschüttungen der Erlöse, die die DF AG aus der Verwertung der den Gläubigern zuzurechnenden Vermögenswerten („Vermögenswerte Gläubiger“) erzielt. Die Ausschüttung der Erlöse erfolgt über eine Treuhänderin.

Solange weitere Erlöse erzielt werden, sind quartalsweise weitere Abrechnungen durch die Treuhänderin im Treuhandvertrag geregelt. Die Verwertungserlöse werden wiederum im Anschluss an die Gläubiger ausgezahlt.