DF Deutsche Forfait AG ruft Anleihegläubiger zur Teilnahme an der Abstimmung über Restrukturierungsmaßnahme auf

  • Positives Votum zur Restrukturierung der Anleihe 2013/20 ist Voraussetzung für dringend benötigte Eigenkapitalmaßnahmen
  • Kein Schuldenschnitt, sondern Kapitalerhalt im Fokus
  • Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung vom 20. bis 22. Januar 2015
  • Außerhalb des Abstimmungszeitraums eingehende Stimmabgaben sind nicht wirksam

Die DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) ruft die Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) zur Teilnahme an der „Abstimmung ohne Versammlung“ auf, um den Weg für eine erfolgreiche Restrukturierung der Gesellschaft freizumachen.

Frank Hock, Finanzvorstand der DF Deutsche Forfait AG, sagt: „Wir bitten alle Anleihegläubiger, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Zum einen benötigen wir als Mindestquorum eine Teilnahme von 50 % des Anleihevolumens, zum anderen ist die Zustimmung von 75 % des teilnehmenden Anleihevolumens zur vorgeschlagenen Restrukturierung der Anleihe die Voraussetzung für alle weiteren Schritte. Darunter fallen die geplanten Eigenkapitalmaßnahmen und die Kreditzusage einschließlich Zinsreduzierung der kreditgebenden Banken.“

Die Banken haben vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien in der letzten Woche erklärt, dem Unternehmen weiter mit Kredit zur Verfügung zu stehen und auf eine Besicherung ihrer Kredite verzichten zu wollen. Damit ist weiterhin eine Ranggleichheit zwischen Anleihegläubigern und Banken sichergestellt.

Dies ist auch eine wichtige Forderung von Seiten einiger Anleihegläubiger. Dazu hat heute der zur Wahl stehende Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding, erklärt, dass er beabsichtigt, die Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubiger unter die Bedingung zu stellen, dass die Gesellschaft eine bindende Zusage für unbesicherte Darlehen über mindestens EUR 37 Millionen mit einer Laufzeit bis mindestens zum 31. Dezember 2016 nachweist.

Die Maßnahmen auf der Eigenkapitalseite werden ebenfalls dringend benötigt, um die operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft wieder herzustellen, nachdem hohe Verluste in Folge der Notierung auf der OFAC Sanktionsliste zu einem negativen Eigenkapital geführt haben.

„Unser Beschlussvorschlag an die Anleihegläubiger folgt der klaren Maßgabe, durch eine Zinsreduzierung die Gesellschaft wieder in stabiles Fahrwasser zu bringen, jedoch ihr Kapital zu 100 % zu erhalten. Den Zinsverzicht wollen wir mit einer attraktiven Gegenleistung in Form von Optionsrechten zum Erwerb von DF-Aktien kompensieren“, ergänzt Frank Hock.

Gemäß Sanierungsgutachten (IDW S6-Gutachten) ist die Gesellschaft ohne die Reduzierung der Fremdkapitalzinsen auch bei Durchführung der übrigen geplanten Kapitalmaßnahmen nicht sanierungsfähig, da eine nachhaltige Renditefähigkeit nicht gegeben wäre.

Die zur Abstimmung stehenden Beschlüsse wurden in der Einladung zur „Abstimmung ohne Versammlung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neben der Änderung der Anleihebedingungen (Top 2.2) betreffend die Zinsreduzierung gegen Gewährung von Optionsrechten stehen noch die Wahl von Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger (Top 2.1) sowie dessen Bevollmächtigung (Top 2.3) auf der Agenda.

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von Dienstag, 20. Januar 2015, 0:00 Uhr bis Donnerstag, 22. Januar 2015, 24:00 Uhr in Textform gegenüber dem Abstimmungsleiter, Notar Dr. Klaus Piehler, Köln, abgeben. Außerhalb dieses Abstimmungszeitraums (davor oder danach) beim Abstimmungsleiter eingehende Stimmabgaben sind nicht wirksam.

Weitere Einzelheiten sowie die Formulare, die sie zur Stimmabgabe nutzen können, erhalten Anleihegläubiger unter https://www.dfag.de/investor-relations/anleihe.