DF Deutsche Forfait AG informiert über Anmeldung der Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren

  • Anmeldung der Forderungen der Inhaber der Schuldverschreibung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfolgt durch den gemeinsamen Vertreter
  • Dr. Tonio Barlage zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt

Köln, 29.01.2016 – Die DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard; ISIN: DE000A14KN88) informiert ihre Anleihegläubiger, dass die Anmeldung von Forderungen aus der am 27. Mai 2013 begebenen Schuldverschreibung (Entry Standard; ISIN: DE000A1R1CC4) auf Rückzahlung und Zinszahlung ausschließlich durch den gewählten gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden. Dieser wird auch diese Forderungen für alle Inhaber zur Insolvenztabelle anmelden. Eigenständige Anmeldungen der Inhaber der Schuldverschreibung sind daher unzulässig.

Darüber hinaus gibt die Gesellschaft bekannt, dass Dr. Tonio Barlage in der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrates zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. Dr. Tonio Barlage ist seit Januar 2015 Mitglied des Gremiums. Weiterhin gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft Hans-Detlef Bösel (Vorsitzender), Dr. Ludolf von Wartenberg und Dr. Jürgen Honert an.