Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG – DF Deutsche Forfait AG: Änderung des Insolvenzplans

  • Erörterungs- und Abstimmungstermin am 29. April 2016

Köln, 28. April 2016 – Der am 29. Februar 2016 eingereichte und mit Fassung vom 8. April 2016 abgeänderte Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE000A14KN88) (Az.: 72 IN 433/15) wurde nach weiteren Verhandlungen mit verschiedenen Gläubigern nochmals geändert. Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen eine Reduzierung der Verzichtsquote des teilweisen Forderungsverzichts der Gläubiger, welche nunmehr 61,96 % statt 63,7 % betragen soll. Weitere Änderungen sind aus der auf der Internetseite unter https://www.dfag.de/investor-relations/publikationen/ abrufbaren Vergleichsversion zu der auf den 8. April 2016 datierenden Fassung ersichtlich.

Die Gesellschaft geht angesichts der Verbesserung der Insolvenzquote weiterhin davon aus, dass der Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan in dem für den 29. April 2016 terminierten Erörterungs- und Abstimmungstermin zustimmen wird.