Ad hoc-Meldung gem. § 15 WpHG: DF Deutsche Forfait AG erzielt mit Barkapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von EUR 4,0 Mio.

  • 45 % der angebotenen Namensaktien gezeichnet
  • Abschluss der finanziellen Restrukturierung stark gefährdet
  • Gespräche mit Banken, Investoren und Wirtschaftsprüfern über Wege zur Schließung der Eigenkapitallücke laufen

Die am 12. Juni angekündigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten der Aktionäre („Barkapitalerhöhung“) der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) ist abgeschlossen. Bis zum Ende der für Privatplatzierungen verlängerten Zeichnungsfrist wurden insgesamt 3.093.955 neue, auf den Namen lautende Stückaktien zum Preis von EUR 1,30 platziert. Der Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung wird somit rund EUR 4,0 Mio. betragen.

Insgesamt wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Januar 2015 bis zu 6.800.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien angeboten. Da nur 45 % der angebotenen Aktien gezeichnet wurden, ist die Stärkung des Eigenkapitals um EUR 6,0 Mio. geringer ausgefallen, als im Rahmen des IDW S6-Gutachtens vorgesehen. Die Barkapitalerhöhung wird nur dann in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und damit wirksam, sofern auch die Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird. Die vorherige Eintragung der Sachkapitalerhöhung setzt indes eine Mindeststärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft voraus, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung erreicht werden sollte. Vor dem Hintergrund, dass nur 45% der angebotenen Aktien gezeichnet wurden, ist der Abschluss der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft somit stark gefährdet.

Derzeit werden Gespräche über Alternativen zur Schließung der Eigenkapitallücke mit den kreditgebenden Banken, Investoren und den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt. Letztere sind für die Gutachten zuständig, welche für die Bestätigung des Going Concern der DF Deutsche Forfait AG und die Eintragung der Sachkapitalerhöhung notwendig sind. Zur Kompensation des geringeren Eigenkapitalzuflusses wird erwogen, dass die DF Deutsche Forfait AG einen Teilbetrag der ausstehenden Anleihe 2013/2020 mit Hilfe von Investoren zu einem noch festzulegenden Preis zurückerwirbt. Dadurch würde die Gesellschaft einen außerordentlichen Ertrag erzielen, der das Eigenkapital stärken und damit den geringeren Emissionserlös aus der Barkapitalerhöhung ausgleichen könnte. Nur wenn dies gelingt, ist ein Fortbestand der DF Deutsche Forfait AG gesichert.

Die Lieferung der im Rahmen der Barkapitalerhöhung gezeichneten, neuen Aktien steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister. Vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Alternativen zur Schließung der Eigenkapitallücke ist der Zeitpunkt der geplanten Lieferung noch nicht bestimmbar.

Die Gesellschaft wird zeitnah weitere Informationen zu den nächsten Schritten der Restrukturierung bekannt geben.