Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG – Insolvenzplan eingereicht

  • Sanierung durch teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, Kapitalherabsetzung und anschließende Sach- sowie Barkapitalerhöhung unter Beibehaltung der Börsennotierung geplant

Köln, 29. Februar 2016 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE000A14KN88) („Gesellschaft“) hat die Gesellschaft heute einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) eingereicht. Ziel des Insolvenzplans ist die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens. Zum Inhalt des eingereichten Insolvenzplans verweist die Gesellschaft auf die mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Februar 2016 veröffentlichten Eckpunkte. Demnach ist vorgesehen, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung umgestaltet wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen wird. Das Insolvenzgericht wird kurzfristig einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan anberaumen. Mit Bekanntmachung des Termins wird eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans auf der Internetseite der DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht werden.