Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG – Gläubigerversammlung erfolgreich durchgeführt

  • Eigenverwaltung, Sachwalter und Gläubigerausschuss bestätigt
  • Eckdaten eines möglichen Insolvenzplans vorgestellt: Sanierung durch teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, Kapitalherabsetzung und anschließende Sach- sowie Barkapitalerhöhung unter Beibehaltung der Börsennotierung

Köln, 25.02.2016 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE000A14KN88) („Gesellschaft“) hat heute die erste Gläubigerversammlung stattgefunden, in der die Eigenverwaltung, der Sachwalter sowie der Gläubigerausschuss bestätigt wurden und die Eckdaten eines möglichen Insolvenzplans vorgestellt wurde.

Die Eckdaten des Insolvenzplans sehen vor, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung umgestaltet wird. Auf diese Weise soll ein Ausgleich der Interessen der Anteilseigner und der Gesellschaft am Fortbestand und am Kapitalmarktzugang des Unternehmens sowie der Gläubiger an der bestmöglichen Befriedigung ihrer Forderungen geschaffen werden.

Der Forderungsverzicht der Gläubiger soll in einem ersten Schritt ca. 61 % umfassen. Demnach können Beträge ausgezahlt werden, die einer Insolvenzquote von bis zu rund 39 % entsprechen. Im Falle der Zerschlagung/Liquidation der Gesellschaft wäre hingegen mit einer Quote von ca. 20 % zu rechnen. Das Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 6.800.000,00 beträgt und in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist, soll in einem ersten Schritt durch Zusammenlegung im Verhältnis von zehn zu eins um EUR 6.120.000,00 auf EUR 680.000,00 herabgesetzt werden (Kapitalschnitt). In einem zweiten und dritten Schritt sollen anschließend eine Sachkapitalerhöhung um bis zu EUR 4.022.000,00 sowie eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 7.500.000,00 durchgeführt werden. Die Sachkapitalerhöhung soll durch Sacheinlage der aus der gescheiterten Barkapitalerhöhung 2015 resultierenden Rückforderungsansprüche erfolgen. Die Teilnehmer der Barkapitalerhöhung 2015 sind aufgerufen, sich mit der Gesellschaft unter barkapitalerhoehung@dfag.de in Verbindung zu setzen, wenn sie an der geplanten Sachkapitalerhöhung teilnehmen möchten.

Für die geplante Barkapitalerhöhung konnte ein Investor gewonnen werden, der vorbehaltlich des zufriedenstellenden Abschlusses einer Due-Diligence-Prüfung bereit ist, an der Barkapitalerhöhung teilzunehmen und bis zu 7.500.000 neue Aktien an der Gesellschaft zu zeichnen.

Die Einreichung des Insolvenzplans ist für den Beginn der kommenden Woche, 29. Februar 2016, geplant.