Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG – DF Deutsche Forfait AG: Amtsgericht bestätigt Insolvenzplan

Köln, 29. April 2016 – In dem vom Amtsgericht Köln für den heutigen 29. April 2016 angesetzten Erörterungs- und Abstimmungstermin haben die Gläubiger über den von der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) am 8. April 2016 eingereichten und am 28. und 29. April 2016 geänderten Insolvenzplan entschieden. In den vier im Insolvenzplan aufgestellten Gruppen haben die Gläubiger und Aktionäre mit der notwendigen Kopf- und Summenmehrheit für die Annahme gestimmt. Das Gericht hat den Insolvenzplan hierauf bestätigt. Keiner der beteiligten Gläubiger hat im Termin schriftlich oder zu Protokoll einen Widerspruch erklärt. Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG geht daher davon aus, dass der Bestätigungsvermerk des Gerichts spätestens am 17. Mai 2016 rechtskräftig wird.