Ad hoc-Meldung gem. § 15 WpHG: DF Deutsche Forfait AG setzt Restrukturierung im Schutzschirmverfahren fort

  • Gespräche mit Investoren brachten bislang kein positives Ergebnis
  • Verkaufsangebote von Anleihegläubigern im Volumen von EUR 2,5 Mio. nicht ausreichend

Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat heute beschlossen, zur weiteren Umsetzung der Restrukturierung beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Der Schritt ist notwendig, da die Gespräche mit Investoren zur Schließung der bestehenden Eigenkapitallücke nicht rechtzeitig zum 30. September mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden können. Die Frist bis zum 30.9. war entscheidend für die Eintragung der im Juni und Juli 2015 platzierten Sach- und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ziel dieser Kapitalmaßnahmen war, das infolge des OFAC-Listing durch Verluste erheblich reduzierte Eigenkapital wieder zu erhöhen und die im IDW S6-Gutachten geforderte Mindeststärkung des Eigenkapitals zu erreichen. Darüber hinaus haben sich bis dato nicht genügend Anleihegläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen zum Kurs von 50 % des Nennwerts bereit erklärt. Bis heute Morgen lagen der Gesellschaft Verkaufsangebote im Volumen von nominal EUR 2,5 Mio. vor und damit EUR 2,5 Mio. weniger als erforderlich.

Das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung soll es ermöglichen, die begonnene und in weiten Teilen erfolgreich umgesetzte Restrukturierung der DF Deutsche Forfait AG ohne drohende Zwangsvollstreckungen auf Basis eines tragfähigen Sanierungsplans abzuschließen. Während der Dauer des Schutzschirmverfahrens soll die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weitergeführt werden. Die vielversprechende Entwicklung des operativen Geschäfts in den letzten Monaten und damit die Rückkehr der DF-Gruppe in ihre angestammten Märkte soll friktionslos fortgesetzt werden. Die DF Deutsche Forfait AG wird – nach Genehmigung des Verfahrens durch das Amtsgericht – weiter vom bestehenden Vorstand geführt. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird uneingeschränkt fortgesetzt.

Während der auf drei Monate beschränkten Phase des „Schutzschirms“ ist die DF Deutsche Forfait AG von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig. Ziel des Vorstands ist es, die Schutzschirmphase zu nutzen, um die begonnenen Gespräche mit verschiedenen Investorengruppen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und so die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft zu erreichen.