Ad hoc-Meldung gem. § 15 WpHG: DF Deutsche Forfait AG – Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Köln hat den Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) heute informiert, dass dem Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben wurde. Das Schutzschirmverfahren gewährt der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann der Vorstand die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung uneingeschränkt fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen.

Das Amtsgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, Köln, zum Sachwalter ernannt. Die DF Deutsche Forfait AG wird rechtlich von den Insolvenzspezialisten BBL Bernsau Brockdorff unterstützt.